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Kommunale Förderungen

Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)

Ziel der Förderung
Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden.
 
Zielgruppe
Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen sowie Betriebsinhaber/innen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.

Was wird wie gefördert?
Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Im Zielgebiet Konvergenz beträgt die Förderung bis zu 70 % und im Zielgebiet RWB bis zu 50 %.

Förderumfang
Über die Höhe der Förderung entscheidet jeweils die zuständige Regionale Anlaufstelle für ESF-geförderte Weiterbildung (im Regelfall die niedersächsischen Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern).

 

Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM)

Ziel der Förderung
Anpassung der Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen an den Strukturwandel  zur Sicherung der davon betroffenen Arbeitsplätze

Wer kann Anträge stellen?
Außerbetriebliche Bildungs- und Beratungseinrichtungen in der Rechtsform einer juristischen Person sowie GbR

Zielgruppe
Beschäftigte in KMU sowie Betriebsinhaber/innen von Kleinst- und Kleinunternehmen

Was wird gefördert?
• Berufliche Qualifizierung
• Beratung und Profiling
• Entwicklung neuer Konzepte für die berufliche Weiterbildung in KMU

Wie wird gefördert?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung bis zur Höhe von max. 50 % (Ziel RWB) bzw. 75 % (Ziel Konvergenz) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

 

NRW-Bildungsscheck

Ziel der Förderung
Weiterbildung und Qualifikation für den beruflichen Aufstieg

Wer kann Anträge stellen?
Betriebe, die für ihre Mitarbeiter Weiterbildungen benötigen, als auch Einzelpersonen können den Scheck beantragen.

Zielgruppe
Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten und Berufsrückkehrende, die eine besondere Schulung benötigen. Wichtig: Den Bildungsscheck können alle Beschäftigungsgruppen erhalten  - von den Fach- und Führungskräften bis hin zu Teilzeitkräften und Minijobbern. Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, kann keinen Bildungsscheck erhalten. Ziel ist,  viele neue Interessenten mit dem Scheck für eine Weiterbildung zu motivieren.

Was wird wie gefördert?
Mit dem Bildungsscheck werden Ausgaben für die Weiterbildung zur Hälfte, höchstens aber bis zu 500 Euro, bezuschusst. Voraussetzung: Die Weiterbildung dient der beruflichen Qualifizierung oder dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.

Wo wird der Bildungsscheck angefordert?
Ausgegeben wird er über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Anlaufstellen sind z. B. die Kammern, Volkshochschulen und Weiterbildungsnetze. Der Scheck wird dann dem Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht.