Untitled

Die neue Maschinenrichtlinie ist da!

Seit dem 29. Dezember 2009 muss die neue VDI-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angewendet werden. Es gibt keine Übergangsfrist.

Zur Erinnerung:
  • Die Betriebsanleitung muss in der oder den Amtssprachen des Landes vorliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht wird.

Das soll in der Betriebsanleitung enthalten sein (Auszug):
  • Inhalt der EG-Konformitätserklärung
  • Allgemeine Beschreibung der Maschine
  • Erforderliche Zeichnungen, Schaltpläne, Zeichnungen und Erläuterungen für Verwendung, Wartung und Instandsetzung
  • eine Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine
  • Warnhinweise in Bezug auf Fehlanwendungen der Maschine
  • Anleitungen zur Montage, Aufbau und Anschluss der Maschine und die dazu erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne
  • Installations- und Montagevorschriften zur Verminderung von Lärm und Vibrationen
  • Hinweise zur Inbetriebnahme und zum Betrieb sowie zur Ausbildung bzw. Einarbeitung des Bedienpersonals
  • bei Unfällen oder Störungen erforderliches Vorgehen; falls es zu einer Blockierung kommen kann, ist in der Betriebsanleitung anzugeben, wie zum gefahrlosen Lösen der Blockierung vorzugehen ist;
  • Beschreibung der vom Benutzer durchzuführenden Einrichtungs- und Wartungsarbeiten mit Anweisungen zum sicheren Arbeiten
  • Spezifikationen der zu verwendenden Ersatzteile, wenn diese sich auf die Sicherheit und Gesundheit des Bedienungspersonals auswirken;
  • ... und weitere

Können Sie sicherstellen, dass die Betriebsanleitung bei Auslieferung der Maschine vorliegt?
Auch in der Sprache des Ziel-Landes?


Die Erfahrungen aus der Entwicklung von großen Projekten in der Automobil- und Konsumgüter-Industrie zeigen, dass enge Terminvorgaben nur durch parallele Bearbeitung von Teilprojekten zu erfüllen sind.
Das gilt auch für die Erstellung der Dokumentation.

Oder können Sie es sich leisten, die Betriebsanleitung erst dann in Auftrag zu geben, wenn die Konstruktion fertig ist? Wenn nein, dann liegt der Schlüssel in einer Lösung von Dassault Systemes,



3DVIA Composer für Produktinformationen ohne Grenzen 3DVIA Composer revolutioniert den Produktdokumentationsprozess für Unternehmen jeder Größe.

Das Ergebnis:

schneller
und besser verständliche Dokumentationen,
Einsparung von Zeit und Kosten für Übersetzungen!



Interesse? Rufen Sie uns an.

CCE Systemhaus GmbH & Co. KG
Wilfried Strangmann
Mindener Strasse 127
49084 Osnabrück
GERMANY

Fon: +49 541 200 96-23
Fax: +49 541 200 96-99
Mail: wstrangmann@cce.de
Web: http://www.cce.de