Die neue Maschinenrichtlinie ist da! |
| Seit dem 29. Dezember 2009 muss die neue VDI-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angewendet werden. Es gibt keine Übergangsfrist. Zur Erinnerung:
Das soll in der Betriebsanleitung enthalten sein (Auszug):
Können Sie sicherstellen, dass die Betriebsanleitung bei Auslieferung der Maschine vorliegt? Auch in der Sprache des Ziel-Landes? Die Erfahrungen aus der Entwicklung von großen Projekten in der Automobil- und Konsumgüter-Industrie zeigen, dass enge Terminvorgaben nur durch parallele Bearbeitung von Teilprojekten zu erfüllen sind. Das gilt auch für die Erstellung der Dokumentation. Oder können Sie es sich leisten, die Betriebsanleitung erst dann in Auftrag zu geben, wenn die Konstruktion fertig ist? Wenn nein, dann liegt der Schlüssel in einer Lösung von Dassault Systemes,
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