Die Förderung setzt sich aus 2 Programmen zusammen:
(Wir haben für Sie an dieser Stelle exemplarisch zwei bundesweite Programme vorgestellt. Für weitere Fördermaßnahmen und das für Ihr Unternehmen optimale Fördermodell wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige örtliche Bundesagentur für Arbeit.)
WeGebAU (zunächst begrenzt bis Ende 2009)
Ursprünglich galt die Fördermöglichkeit WeGebAU ausschließlich für ältere oder gering qualifizierte Mitarbeiter. Mit Verabschiedung des Konjunkturpaketes II werden zusätzlich auch qualifizierte Mitarbeiter mit Berufsabschluss gefördert. Diese Förderung kann auch bei Kurzarbeit gewährt werden, ist jedoch nicht daran gebunden.
Mitarbeiter, deren Berufsausbildung und letzte staatliche geförderte Weiterbildung mindestens 4 Jahre zurückliegen, werden mit 100 % der Schulungskosten gefördert.
Maßnahmen für Mitarbeiter ohne Berufsausbildung werden mit 100 % gefördert.
Ebenso werden 100 % Zulage für Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in an- oder ungelernter Tätigkeit gewährt, die sie seit mehr als 4 Jahren ausüben und ohne Weiterbildung ihren Ausbildungsberuf voraussichtlich nicht mehr ausüben können
Förderung bei Kurzarbeit (begrenzt bis Ende 2010)
Alle von Kurzarbeit betroffenen Unternehmen haben für ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Programm WeGebAU weitere Möglichkeiten der Förderung.
Allgemeine Qualifizierungsmaßnahme
80 % Zuschuss bei Mitarbeitern in Unternehmen < 50 MA
70 % Zuschuss bei Mitarbeitern in Unternehmen 50-250 MA
60 % Zuschuss bei Mitarbeitern in Unternehmen > 250 MA
Unternehmensspezifische Qualifizierungsmaßnahme
45 % Zuschuss bei Mitarbeitern in Unternehmen < 50 MA
35 % Zuschuss bei Mitarbeitern in Unternehmen 50-250 MA
25 % Zuschuss bei Mitarbeitern in Unternehmen > 250 MA
Zusätzliche Erstattung
Erstattung der arbeitgeberrelevanten Sozialversicherungs-Beiträge, wenn die Schulungsdauer im betrachteten Kalendermonat länger als 50 % der Kurzarbeit beträgt.
Für die Förderung sind folgende Voraussetzungen festgelegt:
Der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und hat weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen. Das CCE Systemhaus ist seit August 2009 als Bildungsträger zertifiziert.
Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt
Die Dauer Ihrer Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
Der Arbeitnehmer ist vor Beginn der Maßnahme von der Bundesagentur für Arbeit beraten worden
Beispiel:
Schulungskosten: 1.300 €
Schulungsdauer: 5 Tage
Unternehmensgröße: 40 Mitarbeiter
Gehalt des Arbeitnehmers: 30.000 € brutto
Höhe der Kurzarbeit: 25 %
Alter: 25 Jahre
Berufsabschluss: vor 5 Jahren
Letzte öffentlich geförderte Ausbildung: keine
Werktage im Schulungsmonat: 20
=> 100 % Erstattung Lehrgangskosten
=> 25 € Erstattung SV/Tag für Arbeitgeber= 125 €